Handyknigge – Regeln für Handytelefonierer
Erstellt von Nordica am 9. Juni 2009

Tinka24/photocase.com
Das Handy gehört heutzutage zum täglichen Gebrauch, egal wo man sich gerade befindet oder erreichbar sein möchte. Ob Privat, Geschäftlich, das Handy ist immer dabei. Ohne Handy geht es nicht mehr. Kein Wunder bei den vielen technischen Spielereien, den nur rein zum telefonieren, werden Handy nicht mehr nur genutzt.
Am Arbeitsplatz wird deshalb das telefonieren mit privaten Handy meist untersagt, da es sehr den Ablauf eines Arbeitganges verändern und stören kann. Zudem sehr nervig, wenn 10 verschiede Klingeltöne oder auch 2 Gleiche auf einmal klingeln. Jeder greift erst einmal in die Hosentasche. Da kann schon manchmal ein Kollege, der kein Handy hat, schon mal leicht säuerlich reagieren oder der Chef, wenn dann eine Arbeit nicht richtig verrichtet wird.
Wo ist das Telefonieren mit dem Handy erlaubt und wo nicht?
Gesetzliche Verbote
Das gesetzliche Verbot ein Handy eingeschaltet zu haben gilt im Flugzeug, im Krankenhaus und in der Arztpraxis. Die Sendewellen eines Handys könnten die Elektronik medizinischer Geräte(gerade auf Intensivstationen) oder der Flugzeuginstrumente stören. Schalten Sie Ihr Handy vor der Tür sofort ab oder nehmen sie es gar nicht erst mit rein.
Auch an einer Tankstelle sollten sie ihr Handy zumindest im Fahrzeug lassen. Wenn nämlich ihr Handy runterfällt können Funken die Benzingase zum erzünden bringen und damit auch die ganze Tankstelle zur Explosion. Für solch einen Fall, sollten sie dann sehr gut versichert sein.
Während der Autofahrt darf seit 2004 nur noch mit einer Freisprechanlage telefoniert werden. SMS versenden dürfen sie schon gar nicht. Hier drohen Geldstrafen beim Erwischen. Außerdem verfügt heutzutage schon fast jedes Handy über eine eigene Lauthörer-Freisprechanlage.
Orte, an denen man das Handy aus zwischenmenschlichen Beziehungen nicht einschalten sollten.
Bei vielen öffentlichen Veranstaltungen sollten Handys ausgeschaltet werden, bzw. den Klingel-Ton auf aus stellen und stattdessen den Vibrationsarlam einschalten.
· Friedhof, bei Beerdigungen
· In der Kirche
· Theater und in der Oper
· Im Kino
· Im Museum
· In der Bibliothek
· Im Bus
· In der Eisenbahn
In vielen öffentlichen Einrichtungen sollten sie das Handy ausschalten:
Überall, wo es ruhig ist, wo man sich gestört fühlen könnte und wo Menschen sich treffen um zu relaxen, wie Vorlesungen, Seminare, Konferenzen, Tagungen, Besprechungen. Auch bei Besuche in Altenheime, Senatorien, Kurzentren oder gar im Supermarkt nicht gerade höflich.
Auch im Restaurant sollte man ungestört sein können. Für wichtige Anrufe gilt auch hier: Vibration einschalten oder Lautlosklingeln einschalten. Müssen sie dennoch telefonieren, stehen sie auf und gehen in eine ruhige Ecke.
Auch bei Vorträgen, Vorlesungen, Seminaren, Konferenzen, Besprechungen oder Kongressen werden klingelnde Handys als störend erlebt. Das gilt ebenso für Restaurantbesuche, in denen das Telefonieren generell als unhöflich gilt.
Fortsetzung folgt…
Abgelegt unter Handy-News, Problemzone, Recht+Telekommunikation | 1 Kommentar »

























![Reblog this post [with Zemanta]](http://img.zemanta.com/reblog_e.png?x-id=4ddaaf4f-5041-4b8e-a843-43eb90e13a4b)